Erschließungsbeiträge
FDP Duisburg: Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger entlasten!
24. März 2023
Die schwarz-grüne Landesregierung plant, die Verjährungsfrist für die Erschließungskosten neu gebauter Straßen zu verdoppeln. Damit wickelt die CDU ein Projekt wieder ab, dass sie noch im April 2022 gemeinsam mit der FDP beschlossen hatte.
„Sobald der Teer vor der Haustür der Bürgerinnen und Bürger trocken ist, hat die Kommune bisher zehn Jahre Zeit, die sog. Erschließungsbeiträge bei den Anliegern einzuziehen. Danach verfallen alle Beitragspflichten für die Bürgerinnen und Bürger. Jetzt will die CDU diese Frist aber auf zwanzig Jahre hochsetzen“, erklärt der Duisburger FDP-Vorsitzende Oliver Alefs. „Wir halten diese kurzfristig angekündigte Neuregelung für unverhältnismäßig und beliebig. Ich fordere die Duisburger Landtagsabgeordneten auf, dem Gesetz nicht zuzustimmen.“
“Mit den Plänen öffnet die Ministerin die Büchse der Pandora. Die Bürgerinnen und Bürger in NRW benötigen Planungssicherheit. Sie müssen sich in Krisenzeiten darauf verlassen können, dass politische Entscheidungen Bestand haben und nicht mit der Wetterfahne gedreht werden. Der Erwerb von Eigentum ist bei den meisten Menschen mit einem strikten Finanzierungsplan verbunden. Wir fordern Ministerin Scharrenbach deshalb auf, ihre Pläne im Gesetzesentwurf zu revidieren und die bestehende 10-Jahres-Frist beizubehalten“, so Oliver Alefs abschließend.
Zwischenzeitlich wurde eine Petition aufgesetzt, um die Gesetzesänderung noch zu verhindern, die hier unterzeichnet werden kann: https://chng.it/kf9dksY
Zum Hintergrund: Eine Kommune muss, wenn sie das erste Mal eine Straße errichtet, die Anlieger an den Kosten beteiligen. Die Beiträge können erhoben werden, wenn der Straßenbau beendet ist. Wenn mehrere Jahrzehnte verstreichen und dann der Beitragsbescheid bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt, kann das eine große Überraschung sein und Finanzierungsprobleme auslösen.